Zwangsverwaltung

  

Das Zwangsverwaltungsverfahren ist eine Form der Zwangsvollstreckung in Grundstücke. Das Verfahren unterliegt den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) und der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV).

Mit dem Zwangsverwaltungsverfahren kann ein Gläubiger seinen titulierten Anspruch aus den Nutzungen des Grundstücks (z.B. Miet- und Pachteinnahmen) befriedigen. Im Zwangsverwaltungsverfahren erhält der Gläubiger, die aus dem Objekt erzielten Einnahmen nach Abzug der Verfahrenskosten und der laufenden Kosten des Objekts. Grundlage für die Auszahlung an den Gläubiger ist ein während des Verfahrens vom Gericht erstellter Teilungsplan.

Zwangsverwalter handelt wie ein Eigentümer

Wenn ein Gericht auf Antrag des Gläubigers die Zwangsverwaltung anordnet und einen Zwangsverwalter bestellt, wird dem Grundstückseigentümer die Benutzungs- und Verwaltungsbefugnis über das Grundstück entzogen. Ab diesem Zeitpunkt muss der Zwangsverwalter das zwangsverwaltete Objekt wie ein Grundstückseigentümer bewirtschaften.

Das Zwangsverwaltungsverfahren endet entweder durch Antragsrücknahme durch den Gläubiger oder durch die Versteigerung des Grundstücks in einem parallel betriebenen Zwangsversteigerungsverfahren.

Erfahrene Partner für Gerichte und Gläubiger

Erfahrene Rechtsanwälte aus unserem Team werden seit vielen Jahren von verschiedenen Gerichten in Bayern als Zwangsverwalter bestellt. Unterstützt werden sie durch Mitarbeiter, die ebenfalls auf Zwangsverwaltungsverfahren spezialisiert und geschult sind. Selbstverständlich stehen wir auch Gläubigern, die ein Zwangsverwaltungsverfahren beantragen wollen, oder die bereits ein solches Verfahren beantragt haben, mit unserer Expertise zur Verfügung und begleiten sie auf Wunsch während des gesamten Zwangsverwaltungsverfahren.

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  • VQZ Bonn ISO 9001