Schutzschirmverfahren nach ESUG

  

Erfolgt die Antragstellung eines Insolvenzverfahrens bereits vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und der Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung, kann der Schuldner die Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters im Rahmen des sogenannten Schutzschirmverfahrens selbst vorbereiten und einen Insolvenzplan vorlegen.

Das Schutzschirmverfahren basiert auf einer europäischen Verordnung und wird deshalb auch ESUG-Verfahren genannt. Es stellt eine Kombination aus dem Vollstreckungsstopp des vorläufigen Insolvenzverfahrens und der Eigenverwaltung dar. Mit einem weitgehend frei wählbaren Sachwalter wird ein Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens entwickelt, der nach drei Monaten vom Gericht genehmigt werden muss.

Neues Verfahren hat sich bereits mehrfach bewährt

Die Chancen der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens haben bereits zahlreichen Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung und Branchen zur nachhaltigen Sanierung genutzt. Strenesse, Schneekoppe, Centrosolar, Pfleiderer, Karstadt Kaufhof, ARO Heimtextilien oder Tadano Faun sind nur einige bekannte Beispiele.

In unserer Kanzlei wurde beispielsweise die ARO Heimtextilien GmbH im Schutzschirmverfahren betreut. Bei Antragstellung ist vom Unternehmen eine Bescheinigung vorzulegen, dass derzeit nur drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ziel des Verfahrens ist es, das Unternehmen mittels eines Insolvenzplans zu sanieren.

Wenn Sie ein Schutzschirmverfahren prinzipiell in Erwägung ziehen, nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf, auch wenn es darum geht, einen geeigneten Bescheiniger der lediglich drohenden Zahlungsunfähigkeit zu finden. Weiterhin beraten wir Sie gerne zu der für Ihr Unternehmen optimalen Verfahrensart.

  • Zertifikat 3
  • VQZ Bonn ISO 9001