Insolvenzverfahren

  

Seit über 40 Jahren bildet die überregionale, unabhängige und ergebnisorientierte Konkurs- bzw. Insolvenzverwaltung den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Als Insolvenzverwalter und Sachwalter in Eigenverwaltungsverfahren verstehen wir uns gemäß den Vorgaben der Insolvenzordnung als neutraler und unabhängiger Vertreter der Gläubigerinteressen auf bestmögliche Befriedigung ihrer Forderungen.

Selbstverständlich stellen wir aber auch die Fortführung des Unternehmens sowie das Interesse der Arbeitnehmer am Erhalt ihrer Arbeitsplätze im Fokus unserer Arbeit. Um diese Ziele zu erreichen, richten wir unser besonderes Augenmerk auf die Analyse und Identifizierung von Sanierungspotenzialen sowie die konsequente Umsetzung der individuell für das jeweilige Unternehmen entwickelten Restrukturierungsmaßnahmen. Unser interdisziplinäres Team mit Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten, Betriebswirten und Sachbearbeitern unterschiedlicher Berufsqualifikationen gewährleistet dabei bestmögliche Ergebnisse für alle Verfahrensbeteiligte.

Die langjährige Erfahrung, in der wir Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen betreut haben, ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor unserer Kanzleitätigkeit. Die Kenntnis der branchenspezifischen Besonderheiten und der Mentalitätsunterschiede aller Marktteilnehmer ermöglicht es uns, mit den Beteiligten auf Augenhöhe zu verhandeln und zügig zielgerichtete Lösungen zu finden.

 

Gläubigerinformationssystem GIS

Hier können verfahrensbeteiligte Gläubiger über das Gläubigerinformationssystem GIS Informationen zu bei uns geführten Regelinsolvenz-, Verbraucherinsolvenz- und Nachlassinsolvenzverfahren erhalten. Darüber hinaus können über GIS Forderungen angemeldet und das Ergebnis der Forderungsprüfung eingesehen werden. 

 

Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung nach Artikel 42 Insolvenzverfahrenverordnung (EuInSVO)

Gemäß Art. 40 Absatz 1 Insolvenzverfahrenverordnung (EuInsVO) ist das zuständige Gericht bzw. der von diesem Gericht bestellte Verwalter verpflichtet, die bekannten Gläubiger unverzüglich von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu unterrichten. Hierfür ist gemäß Art 42 Absatz 1 EuInsVO ein Formblatt zu verwenden, das in sämtlichen Amtssprachen der Organe der Europäischen Union mit den Worten "Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung. Etwaige Fristen beachten!" überschrieben ist.

Die entsprechenden Formblätter haben wir hier für Sie zum download bereitgestellt.

Invitation to lodge a claim according to Article 42 European Insolvency Regulation (EIR)

As soon as insolvency proceedings are opened, the court having jurisdiction or the liquidator appointed by it shall immediately inform known creditors (Art. 40 EIR). For that purpose a form shall be used bearing the heading ‘Invitation to lodge a claim. Time limits to be observed’ in all the official languages of the institutions of the European Union (Art 42 EIR).

The corresponding forms can be downloaded here.

  • Zertifikat 3
  • VQZ Bonn ISO 9001