Aktuelles

Unternehmenserhalt in Zeiten der Corona-Krise

Die aktuelle Situation hinterlässt Spuren. Nicht nur in unserer sozialen Interaktion, sondern auch bei allen Unternehmen. Es gibt Branchen, die besonders betroffen sind; wir sind jedoch mittlerweile an einem Punkt angekommen, an dem fast alle Branchen stark tangiert sind. Die Ängste der Unternehmer, um die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz, sind zum Greifen.

 

Unsere Erfahrung als Krisenmanager zeigt, dass es zunächst wichtig ist, strukturiert an die anstehenden Themen heran-zutreten. Blinder Aktionismus ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen niemals erfolgversprechend. Ein Ver-harren in Schockstarre führt genauso wenig weiter. Neben der Gesundheit der Mitarbeiter und der eigenen Gesundheit ist es von ausschlaggebender Bedeutung, die Liquidität sicher-zustellen.

 

Doch wie genau kann die Liquidität sichergestellt werden, wenn erhebliche Umsatzeinbußen bis zum vollständigen Wegfall jeglichen Umsatzes in manchen Branchen eintreten. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass für Kapitalgesellschaften eine Insolvenzantragspflicht nach § 15 a InsO besteht. Dies bedeutet, dass Sie als Geschäftsführer einer GmbH spätestens innerhalb von 3 Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen haben. Dieser Fall kann bei erheblichen Umsatzeinbußen sehr zügig eintreten, da sich vor allem viele kleine und mittlere Unternehmen aus dem laufenden Cash-Flow finanzieren.

 

Hier will der Gesetzgeber helfen. Das BMJV plant wegen der Corona-Krise unter bestimmten Voraussetzungen eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Geplant ist dabei eine Aussetzung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020: „Voraussetzung für eine Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- und Sanierungs-verhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten der Sanierung bestehen.“

 

Das erste Tatbestandsmerkmal dürfte relativ klar zu ermitteln sein. Bei der Frage, ob begründete Aussichten der Sanierung bestehen, wird es jedoch schwieriger. Die Maßnahmen der Sanierung sind also genau zu dokumentieren und fachkundig zu planen und durchzuführen, damit sich Geschäftsführer diesbezüglich auf „der sicheren Seite“ befinden.

 

Wie bereits angesprochen, werden derzeit von Bund und Ländern erhebliche Hilfspakete für Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Informationen für Zuschussmöglichkeiten in Bayern finden Sie unter:

 

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

 

Das entsprechende Antragsformular für das Soforthilfeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie finden Sie unter:

 

https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/2020-03-17_Antrag_Soforthilfe_Corona.pdf

Ein weiterer wesentlicher Punkt zur Liquiditätsschonung bzw. –erhaltung kann die Beantragung von Kurz-arbeitergeld sein. Die Bundesregierung hat diesbezüglich Sonderregelungen geschaffen, um die Möglich-keiten des Kurzarbeitergeldes zu erweitern. Auf folgender Seite informiert die Bundesagentur für Arbeit über diese erweiterten Möglichkeiten:

 

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 

Neben diesen staatlichen Hilfen kann jedoch auch das Unternehmen bzw. der Unternehmer selbst an verschiedenen Punkten arbeiten, um die Liquidität zu stabilisieren:

 

  • Forderungen effektiv und sehr zeitnah einziehen
  • Steuerstundung bzw. Aussetzung beantragen
  • Ausschöpfung der eigenen Zahlungsziele
  • Kredite anfragen bzw. alternative Finanzierung in Betracht ziehen (z.B. Sale-and-Lease-Back)
  • Stundung fälliger Verbindlichkeiten mit Gläubigern vereinbaren
  • Vermögen verkaufen

 

Natürlich sind alle diese Maßnahmen nur sinnvoll, wenn sie nicht nur zu einer kurzfristigen Liquiditäts-verbesserung führen, sondern wenn im zweiten Schritt auch eine entsprechende Sanierungsplanung aufgesetzt wird. Dabei sollte auch im Einzelfall hinterfragt werden, ob z.B. die Aufnahme eines größeren Kredits sinnvoll ist.

 

Sollte auch bei Durchführung all dieser Maßnahmen dennoch die Liquidität ausgehen, so ist es sinnvoll, sich präventiv mit den Möglichkeiten der Sanierung mittels eines Eigenverwaltungs- oder Regelinsolvenz-verfahrens auseinanderzusetzen. Auch hier zeigt die Erfahrung, dass es wesentlich besser ist, proaktiv zu handeln, als einfach abzuwarten und nichts zu tun. Die proaktive Handhabe führt hier zu einer wesentlich höheren Chance, die Unternehmenswerte zu erhalten und eine Sanierung mittels Insolvenzplan oder übertragender Sanierung herbeizuführen.

 

Die vorstehenden Zeilen sollen Ihnen als eine Art erster „Notfallplan“ helfen, auch in der jetzigen Situation strukturiert vorzugehen. Wir sind Ihnen gerne behilflich, gemeinsam einen effektiven Notfallplan auszu-arbeiten. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

 

Bei den nachfolgenden Themen unterstützen wir Sie gerne:

 

  • Außerinsolvenzliche Sanierung und Restrukturierung
  • Finanzierung (weitestgehend über Kooperationspartner)
  • Beantragung von Kurzarbeitergeld
  • Arbeitsrechtliche Themen in der Krise
  • Gesellschaftsrechtliche Themen in der Krise
  • Steuerliche Themen in der Krise (über Kooperationspartner)
  • Haftungsfragen in wirtschaftlichen Krisensituationen
  • Prüfung von Insolvenzantragsgründen
  • Begleitung bei Eigenverwaltung und Schutzschirm

 

Raab & Kollegen – Die Insolvenzverwalter     Tel 0911 766 750     E-Mail info@rk-insolvenzverwalter.de

18.03.2020, 16:00
Kategorien: Veröffentlichungen