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Insolvenzverfahren der Friedrich Funk GmbH, Nürnberg, mit einer Quote von 98,98 % erfolgreich abgeschlossen

Mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 18.11.2020 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Funk GmbH wegen drohender Zahlungsunfähigkeit aufgrund Eigenantrags eröffnet und Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Jochen König zum Insolvenzverwalter bestellt.

Im Rahmen des Verfahrens stand neben der Abwicklung von Pensionsansprüchen die Klärung von Haftungsansprüchen an, die im Sinne des Votums der Gläubigerversammlung erfolgte. Dabei spielte die Frage eine Rolle, wie im Rahmen einer insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung eine Bewertung und der Ansatz von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen zu erfolgen hat.

Die beteiligten Arbeitnehmer/Betriebsrentner konnten durch Einbeziehung des Pensionssicherungsvereins vollends ihre Ansprüche decken. Der Pensionssicherungsverein als Hauptgläubiger konnte sich über eine stattliche und herausragende Quote freuen.

Mit Beschluss vom 21.03.2022 wurde das Insolvenzverfahren nach nur etwa 4 Monaten Verfahrensdauer aufgehoben.

Das Ergebnis der Verfahrensbearbeitung war eine Quote auf Insolvenzforderungen in Höhe von 98,98 %.

Ein überaus erfreuliches Ergebnis!

28.04.2022, 10:55